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DDU (Unbezahlter Zoll geliefert)

DDU (Unbezahlter Zoll geliefert)

Einführung: Delivered Duty Unpaid (DDU) ist ein Incoterm, der festlegt, dass der Verkäufer für die Lieferung von Waren an einen bestimmten Bestimmungsort verantwortlich ist, ohne dass er verpflichtet ist, die Einfuhrzölle, Steuern und andere damit verbundene Zollgebühren zu zahlen. Gemäß den DDU-Bedingungen ist der Käufer für die Abwicklung des Importvorgangs verantwortlich, einschließlich der Zahlung von Steuern, Zöllen und allen zusätzlichen Kosten, die sich aus der Zollabfertigung ergeben. DDU bietet Käufern zwar mehr Kontrolle über den Importprozess, setzt aber auch voraus, dass sie die Zollbestimmungen und -verfahren ihres Landes gut verstehen.

Hauptaspekte von DDU:

  • Verantwortung des Käufers für die Zollabfertigung: hebt hervor, dass Käufer sich mit den Einfuhrbestimmungen ihres Landes gut auskennen und sich auf die damit verbundenen Kosten und Verfahren vorbereiten müssen.
  • Risiko- und Kostenverteilung: Während der Verkäufer für die Transportrisiken bis zum vereinbarten Lieferpunkt verantwortlich ist, übernimmt der Käufer die Risiken und Kosten im Zusammenhang mit der Zollabfertigung, den Zöllen und Steuern.
  • Flexibilität und Kontrolle für Käufer: Bietet Käufern die Flexibilität, den Importprozess nach ihren Wünschen zu verwalten und möglicherweise bessere Tarife mit den örtlichen Zollagenten auszuhandeln.

Strategien zur Navigation in DDU:

  • Vorausplanung und Budgetierung: Käufer sollten potenzielle Zölle, Steuern und zusätzliche Gebühren gründlich recherchieren und budgetieren, um Überraschungen zu vermeiden.
  • Etablierte lokale Kontakte: Der Aufbau von Beziehungen zu lokalen Zollagenten und Logistikdienstleistern kann eine reibungslosere Zollabfertigung ermöglichen.
  • Klare Kommunikation: Sicherstellung einer klaren Kommunikation und Vereinbarung zwischen Verkäufern und Käufern in Bezug auf die Verantwortlichkeiten und Anforderungen gemäß den DDU-Bedingungen.

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